Niederlage für Stadion-Einsprecher

26.11.2015 03:06

LAUSANNE - Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem neuen Fussballstadion in Aarau nicht eingetreten. Eine Privatperson, die bereits mehrere juristische Verfahren angestrengt hatte, um das Stadionprojekt zu verhindern, gelangte wegen prozessualer Belange ans Bundesgericht. Der Mann beantragte unter anderem den Ausstand jener Richter des Aargauer Verwaltungsgerichts im Verfahren zum Fussballstadion, die bereits bei der Beurteilung seiner Stimmrechtsbeschwerde zum gleichen Thema mitgewirkt hatten. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde nicht eingetreten. Sie sei nicht ausreichend begründet. Das Bundesgericht wird sich auch noch materiell mit einer Beschwerde der gleichen Person zum Fussballstadion befassen müssen. Das Aargauer Verwaltungsgericht bestätigte die Baubewilligung für das Stadion im August, der Mann hat dieses Urteil jedoch weitergezogen. Der Spatentisch für das Projet war ursprünglich für Herbst 2014 geplant gewesen (Quelle Die Botschaft, 14. November 2015)